Geschäftsbedingungen für die Dienstleistung

Bitte beachten Sie, dass diese Geschäftsbedingungen für Ihre Marosa-Dienstleistung bei jeder Verlängerung, jedem Upgrade oder jedem Kauf einer Dienstleistung ab dem 4. Dezember 2025 gelten. Falls für Ihre Marosa-Dienstleistung dienstleistungsspezifische Zusatzbedingungen gelten, überprüfen Sie bitte auch diese Bedingungen.

 

Diese Geschäftsbedingungen für die Dienstleistung (diese "Bedingungen“) bilden zusammen mit allen anwendbaren Bestelldokumenten und gegebenenfalls geltenden dienstleistungsspezifischen Zusatzbedingungen (zusammen die "Vereinbarung“) eine verbindliche Vereinbarung zwischen Marosa und dem Kunden (wie in Abschnitt 1 definiert) (jeweils eine "Partei“), gemäß der Marosa dem Kunden die Marosa-Dienstleistungen (die "Dienstleistungen“) in Übereinstimmung mit den Bedingungen bereitstellt. 

 

Die Vereinbarung zwischen Marosa und dem Kunden gilt als abgeschlossen, sobald der Kunde diese Geschäftsbedingungen im Rahmen des Online-Anmeldeverfahrens akzeptiert, einschließlich durch Klicken auf „Ich stimme zu“, „Akzeptieren“, „Anmelden“ oder eine ähnliche Schaltfläche, die die Zustimmung anzeigt. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass eine solche Annahme eine gültige elektronische Unterschrift darstellt und zu einem rechtsverbindlichen Vertrag zwischen den Parteien führt. Der Kunde versichert und gewährleistet, dass die Person, die das Online-Anmeldeverfahren im Namen des Kunden durchführt, vollständig bevollmächtigt ist, den Kunden an die Vereinbarung zu binden. Marosa ist berechtigt, sich auf eine solche Zusicherung ohne weitere Überprüfung zu verlassen. 

 

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen und einem Bestelldokument hat das Bestelldokument Vorrang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wurde. 

1. Definitionen. Sofern in der Vereinbarung nicht anderes definiert, haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

 

a. "Verbundenes Unternehmen" bezeichnet eine juristische Person, die eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. Für diese Definition bedeutet „Kontrolle“ den direkten oder indirekten Besitz von mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile der betroffenen Gesellschaft.

b. "Geltendes Recht" bezeichnet alle geltenden lokalen, staatlichen, provinziellen, bundesstaatlichen, EU- und internationalen Gesetze und Vorschriften.

c. "Kunde" bezeichnet die juristische Person, die ein Bestelldokument unterzeichnet oder die Dienstleistungen nutzt.

d. "Kundendaten" bezeichnet alle Daten, Werke, Materialien und sonstigen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die vom Kunden (oder von Marosa im Auftrag des Kunden) über die Plattform oder auf andere Weise in Zusammenhang mit den Dienstleistungen hochgeladen, bereitgestellt, übermittelt oder anderweitig zugänglich gemacht werden, jedoch mit Ausnahme von Analysedaten in Bezug auf die Nutzung der Plattform und Serverprotokolldateien (die als anonym gelten).

e. "Unterlagen" bezeichnet die von Marosa bereitgestellten Benutzerhandbücher, Schulungsunterlagen, Anweisungen, Nutzungshinweise und sonstige ähnliche Unterlagen, die von Marosa von Zeit zu Zeit aktualisiert oder überarbeitet werden und dem Kunden (i) innerhalb der Dienstleistungen oder (ii) unter https//wwww.marosavat.com zur Verfügung gestellt werden.

f. "Unternehmer" bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die beim Abschluss dieser Vereinbarung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB handelt.

g. "Auslagen" bezeichnet alle angemessenen Ausgaben, die in einem Bestelldokument oder anderweitig als vom Kunden an Marosa erstattungsfähig festgelegt wurden und die Marosa tatsächlich im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden entstehen. Die erstattungsfähigen Auslagen von Marosa umfassen (sofern zutreffend), sind aber nicht beschränkt auf Versand-, Überweisungs-, Übersetzungs-, Rechts- und Kuriergebühren, Apostillekosten, Verwaltungskosten und alle anderen angemessenen, tatsächlich angefallenen Auslagen und Kosten, die Marosa bei der Erbringung der Dienstleistungen entstehen.

h. "Einreichungsfreigabefrist" bezeichnet die Frist, bis zu der der Kunde einen von Marosa erstellten Entwurf einer Steuererklärung prüfen und eine Anpassung verlangen muss, wie im Steuerkalender angegeben. Wenn der Kunde bis zur Einreichungsfreigabefrist kein schriftliches Feedback oder keinen Widerspruch zum Entwurf einreicht, wird Marosa das Dokument nicht einreichen oder übermitteln, es sei denn, der Kunde hat Marosa ausdrücklich schriftlich dazu bevollmächtigt, die Einreichungen ohne Prüfung und Genehmigung durch den Kunden vorzunehmen.

i. "Einreichende Einheit" bezeichnet die juristische Person, für die der Kunde von Marosa die Bereitstellung der jeweiligen Dienstleistung anfordert.

j. "Einreichungsinformationen" bezeichnet die einreichenden Einheiten und für jede dieser Einheiten die Abgabebehörde(n), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(n), Steuerdaten, weitere Informationen zur Identifizierung und Einreichung bei den betreffenden Gerichtsbarkeiten, E-Portal-Zugangsdaten (falls zutreffend) sowie sonstige von Marosa angeforderte Informationen, die zur Erbringung der jeweiligen Dienstleistung erforderlich sind.

k. "Abgabebehörde" bezeichnet eine von Marosa unterstützte Steuerhoheit, für die der Kunde Marosa mit der Erbringung der entsprechenden Dienstleistung beauftragt.

l. "Indirekter Steuervertreter" bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die befugt ist, Standard- oder Nicht-Standard-Erklärungen für indirekte Steuern vorzubereiten und einzureichen oder damit verbundene Aufgaben gemäß dem geltenden Recht wahrzunehmen.

m. "Marosa” bezeichnet MAROSA LTD mit Sitz in America House, Rumford Court, Rumford Place, L3 9DD, Liverpool, Vereinigtes Königreich.

n. "Bestelldokument" bezeichnet ein von den Parteien unterzeichnetes Verkaufsbestellformular zum Erwerb von Dienstleistungen von Marosa, das die Dienstleistungen, Gebühren, bestimmte Auslagen und andere festgelegte Bedingungen beschreibt.

o. "Nicht-Standard-Erklärung für indirekte Steuern" bezeichnet jede Erklärung für indirekte Steuern, Änderung oder berichtigende Einreichung, die nicht zu den regelmäßigen, periodischen umsatzsteuerlichen Verpflichtungen des Kunden gehört, sondern vielmehr erstellt und eingereicht wird, um vergangene Umsatzsteuerzeiträume zu regularisieren, zuvor erklärte Vorgänge zu berichtigen, nicht erklärte Umsatzsteuer oder Transaktionen aufzunehmen oder sonstige Anpassungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuererklärung die tatsächliche Umsatzsteuerposition des Kunden zutreffend widerspiegelt, jeweils in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und wie im jeweiligen Bestelldokument festgelegt.

p. "Personenbezogene Daten" bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen oder vernünftigerweise zur Identifizierung dieser Person verwendet werden könnten, oder andere Daten oder Informationen, die nach dem geltenden Recht als personenbezogene Informationen definiert sind. 

q. "Plattform" bezeichnet die "VATify"-Plattform, eine Software-Lösung, die dem Kunden über das Internet zur Verfügung gestellt und von Marosa verwaltet und genutzt wird, um dem Kunden die Dienstleistungen bereitzustellen, einschließlich aller mit der Plattform verbundenen Software, Datenbank, System- und Serversoftware sowie der Computerhardware, auf der diese Software, Anwendung, Datenbank, das System und die Serversoftware installiert sind.

r. "Registrierung" bezeichnet den Prozess der Registrierung einer einreichenden Einheit bei der Steuerbehörde in einer Abgabebehörde, um indirekte Steuern zu melden und zu entrichten.

s. "Dienstleistungen" bezeichnet die von Marosa gemäß dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der Dienstleistung zur über VATify verwalteten Einhaltung von Vorschriften für indirekte Steuern sowie optionaler zusätzlicher Dienstleistungen, die im jeweiligen Bestelldokument angegeben sind (z. B. Umsatzsteuerregistrierung, Umsatzsteuerabmeldung, OSS, IOSS und Pro-forma-Rechnungsstellung).

t. "Dienstleistungsspezifische Zusatzbedingungen" bezeichnet zusätzliche ergänzende Bedingungen, die für bestimmte Dienstleistungen gelten, wie im jeweiligen Bestelldokument angegeben.

u. "Standarderklärung für indirekte Steuern" bezeichnet (i) eine Erklärung für indirekte Steuern; (ii) eine Umsatzsteuererklärung, die im Rahmen eines besonderen Verfahrens oder einer Sonderregelung gemäß der Umsatzsteuerrichtlinie (Kapitel 6 und 7 des Titels XII) eingereicht wird (OSS/IOSS); oder (iii) eine ergänzende Einreichung, die zusammen mit einer Standardumsatzsteuererklärung erforderlich ist.

v. "Ergänzende Einreichung" bezeichnet Intrastat-Meldungen, EU-Verkaufslisten, Jahresübersichten und andere Formulare, die von einer Abgabebehörde verlangt werden.

w. "Steuerkalender" bezeichnet die Termine und Fristen in Zusammenhang mit der Durchführung der jeweiligen Dienstleistung, die Marosa dem Kunden über die Dienstleistung, in den Unterlagen oder auf andere Weise zur Verfügung stellt. Der Steuerkalender für die über VATify verwaltete Einhaltung von Vorschriften für indirekte Steuern umfasst zum Beispiel das Datum, bis zu dem Steuerdaten vom Kunden eingereicht werden müssen, die Einreichungsfreigabefrist, das Einreichungsdatum der Standard- oder Nicht-Standard-Erklärung für indirekte Steuern sowie den Fälligkeitstermin der mit der Erklärung verbundenen Umsatzsteuern.

x. "Steuerdaten" bezeichnet alle Kundendaten, die notwendig sind, um die jeweilige Standard- oder Nicht-Standard-Erklärung für indirekte Steuern oder andere Dienstleistungen ordnungsgemäß auszuführen.

y. "Umsatzsteuer" bezeichnet die Umsatzsteuer und indirekte Steuer.

z. "Umsatzsteuerabmeldung" bezeichnet die Dienstleistung von Marosa zur Abmeldung von einreichenden Einheiten in den Abgabebehörden.

aa. "Über VATify verwaltete Einhaltung von Vorschriften für indirekte Steuern" bezeichnet die  Dienstleistung von Marosa zur Erstellung und Einreichung (falls zutreffend) der Standarderklärung für indirekte Steuern sowie gegebenenfalls zum damit verbundenen Meldemanagement.

bb. "Umsatzsteuerregistrierung" bezeichnet die Dienstleistung von Marosa zur Registrierung von einreichenden Einheiten in den Abgabebehörden.

cc. "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" bezeichnet eine eindeutige Nummer, die von der Steuerbehörde in der jeweiligen Abgabebehörde für die Nutzung durch eine einreichende Einheit vergeben wird. 

2. Die Dienstleistungen

 

2.1. Dienstleistung zur über VATify verwalteten Einhaltung von Vorschriften für indirekte Steuern. Marosa bietet dem Kunden die Dienstleistung zur über VATify verwalteten Einhaltung von Vorschriften für indirekte Steuern wie in diesen Bedingungen und dem anwendbaren Bestelldokument beschrieben an. Diese Dienstleistung umfasst, dass Marosa:

2.1.1. Dem Kunden Unterstützung bei der Erstellung und Übermittlung (falls zutreffend) periodischer Standarderklärungen für indirekte Steuern gemäß dem geltenden Recht bietet. Alle für die Erstellung der Standarderklärungen für indirekte Steuern erforderlichen Steuerdaten werden vom Kunden bereitgestellt.

2.1.2. Den Kunden rechtzeitig über folgende Punkte informiert:

2.1.2.1. Zusätzliche Informationsanforderungen, falls vorhanden, zur Vorbereitung der Standarderklärungen für indirekte Steuern;

2.1.2.2. Relevante Änderungen im geltenden Recht, die die steuerlichen Pflichten gemäß Ziffer 2.1 beeinflussen könnten;

2.1.2.3. Zusätzliche Meldepflichten in jedem Land entsprechend den relevanten gesetzlichen Anforderungen.

2.1.3. Einen Steuerkalender mit internen und gesetzlichen Fristen für jede Steuerpflicht basierend auf den vom Kunden bereitgestellten Steuerdaten erstellt. Sofern nicht ausdrücklich anders mit Marosa vereinbart, gilt der Erhalt dieses Steuerkalenders als Annahme jeder internen Frist und jeder Meldeperiode durch den Kunden.

2.1.4. Eine Anforderung für Steuerdaten für die betreffende Abgabebehörde erstellt und versendet, für die Informationen benötigt werden.

2.1.5. Die Erstellung und Einreichung (falls zutreffend) der Standarderklärungen für indirekte Steuern durch Subunternehmer, sofern erforderlich, organisiert. Falls eine Delegation der Einreichung nicht möglich ist, erteilt Marosa Anweisungen zur Einreichung der jeweiligen Erklärung.

2.1.6. Für die Archivierung aller relevanten Unterlagen in Zusammenhang mit den Dienstleistungen verantwortlich ist.

2.2. Zusätzliche Dienstleistungen. Zusätzliche Dienstleistungen können vom Kunden optional erworben werden, vorbehaltlich und wie im jeweiligen Bestelldokument angegeben. Jede zusätzliche Dienstleistung unterliegt den darin festgelegten Bedingungen, dem Umfang und den Gebühren, die im jeweiligen Bestelldokument festgelegt wurden. Zusätzliche Dienstleistungen können dienstleistungsspezifischen Zusatzbedingungen unterliegen, die Marosa dem Kunden zur Verfügung stellt und die vom Kunden bei der Ausführung des jeweiligen Bestelldokuments akzeptiert werden müssen. Zur Klarstellung: Marosa ist nicht verpflichtet, zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen, es sei denn, solche Dienstleistungen wurden ausdrücklich in einem Bestelldokument vereinbart.

Die folgenden zusätzlichen Dienstleistungen können von Marosa erbracht werden, wie im jeweiligen Bestelldokument näher beschrieben:

2.2.1. Umsatzsteuerregistrierung. Marosa koordiniert gegebenenfalls neue Umsatzsteuerregistrierungen des Kunden gemäß den im Bestelldokument aufgeführten Abgabebehörden, soweit vom Kunden gewünscht. Marosa stellt eine Liste der benötigten Dokumente zur Verfügung und bereitet nach Erhalt aller angeforderten Unterlagen die relevanten Registrierungsformulare und Begleitschreiben vor. Marosa wird alle Informationen und Unterlagen erstellen und dem Kunden zur Verfügung stellen, die der Kunde in zumutbarem Umfang benötigt, um die entsprechenden Anträge und Unterlagen zur Umsatzsteuerregistrierung auszufüllen und einzureichen. Nach Prüfung, Ausfüllen und Unterzeichnung der Unterlagen für die Umsatzsteuerregistrierung durch den Kunden übermittelt der Kunde die ausgefüllten Anträge an Marosa und Marosa reicht diese Anträge, sofern zutreffend, wie im jeweiligen Bestelldokument vereinbart, im Namen des Kunden bei den zuständigen Steuerbehörden ein. Zur Klarstellung: Die Registrierung im Rahmen der Umsatzsteuerregistrierung umfasst nur den einmaligen Registrierungsaufwand und schließt keine Pflege von Registrierungen, keine Registrierung als steuerlicher Vertreter (es sei denn, der Kunde erwirbt solche Dienstleistungen für die jeweilige Abgabebehörde), keine EORI-Anträge, keine Steuerstundungsregelungen oder ähnliche Programme, keine Verhandlungen mit Steuerbehörden oder die Erstellung oder Einreichung rückwirkender oder korrigierender Meldungen ein.

2.2.2. Übertragung der Rolle als Umsatzsteuervertreter. Marosa koordiniert gegebenenfalls die Übertragung der Rolle des Umsatzsteuervertreters des Kunden gemäß den im Bestelldokument aufgeführten Abgabebehörden, soweit vom Kunden gewünscht.

2.2.3. Umsatzsteuerabmeldung. Marosa koordiniert gegebenenfalls Umsatzsteuerabmeldungen des Kunden gemäß den im Bestelldokument aufgeführten Abgabebehörden, soweit vom Kunden gewünscht.

2.2.4. Dienstleistung für die Nicht-Standard-Erklärung für indirekte Steuern. Auf Anfrage des Kunden und wie im jeweiligen Bestelldokument festgelegt, ist Marosa bei der Regularisierung vergangener Umsatzsteuerzeiträume sowie bei der Erstellung und Einreichung sonstiger Nicht-Standard-Erklärungen für indirekte Steuern behilflich, indem (sofern zutreffend) die Nicht-Standard-Erklärungen für indirekte Steuern oder Berichtigungen für frühere Zeiträume erstellt und eingereicht werden, um die Umsatzsteuerpflichten des Kunden gemäß dem geltenden Recht auf den aktuellen Stand zu bringen. Diese Dienstleistung umfasst die Korrektur zuvor gemeldeter Vorgänge, die Einbeziehung nicht deklarierter Umsatzsteuer oder Transaktionen sowie alle weiteren notwendigen Anpassungen, um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuererklärung die tatsächliche Umsatzsteuersituation des Kunden korrekt widerspiegelt.

2.2.5. Pro-forma-Rechnungen. Marosa stellt gegebenenfalls eine automatisierte Rechnungserstellung bereit, die steuerfreie Warenbewegungen innerhalb der EU dokumentiert. Pro-forma-Rechnungsdienstleistungen gewährleisten, dass Unternehmen die Umsatzsteuer von 0 % auf innergemeinschaftliche Lieferungen (ECS) korrekt anwenden und die Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe (ECA), wie im Bestelldokument festgelegt, abziehen können, soweit vom Kunden gewünscht.

2.2.6. OSS-Dienstleistungen: Erstellung von Umsatzsteuererklärungen über Union-OSS oder Nicht-Union-OSS, wie im Bestelldokument beschrieben, soweit vom Kunden gewünscht.

2.2.7. IOSS-Zwischenhändler. Auf Wunsch des Kunden kann Marosa dem Kunden IOSS-Zwischenhändlerdienstleistungen anbieten, wie im Bestelldokument beschrieben, soweit vom Kunden gewünscht.

2.2.8. Korrespondenzdienstleistungen: Marosa fungiert als Korrespondenzadresse für den Kunden, einschließlich des Empfangs von Schreiben der Steuerbehörden und deren Bereitstellung in der Plattform, wie im Bestelldokument beschrieben, soweit vom Kunden gewünscht.

2.2.9. Die zusätzlichen Dienstleistungen sind optional und können dienstleistungsspezifischen Zusatzbedingungen unterliegen, die Marosa dem Kunden zur Verfügung stellt und die vom Kunden bei der Ausführung des jeweiligen Bestelldokuments akzeptiert werden müssen.

2.3. Allgemeine Bestimmungen für alle Dienstleistungen

2.3.1. Marosa kann die Dienstleistungen selbst oder über eines ihrer verbundenen Unternehmen erbringen. Wenn ein verbundenes Unternehmen von Marosa die Dienstleistungen erbringt, beziehen sich alle in der Vereinbarung auf „Marosa“ bezogenen Regelungen auf dieses verbundene Unternehmen. Marosa ist für die Einhaltung der Bedingungen der Vereinbarung durch ihre verbundenen Unternehmen verantwortlich und haftet für deren Handlungen und Unterlassungen, als wären diese ihre eigenen.

2.3.2. Marosa kann Subunternehmer zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung einsetzen und haftet für deren die Vereinbarung betreffenden Handlungen und Unterlassungen, als wären diese ihre eigenen.

2.3.3. Marosas Verpflichtungen beschränken sich ausschließlich auf die ausdrücklich in dieser Vereinbarung und im jeweiligen Bestelldokument festgelegten Leistungen.

2.3.4. Als Basis zur Information des Kunden über mögliche steuerliche Pflichten im Ausland verwendet Marosa Informationen über Steuersätze und Umsatzschwellen von offiziellen Stellen. Marosa ist nicht verpflichtet, eigenständige Beratungsdienstleistungen oder eine Überprüfung der Richtigkeit solcher von offiziellen Stellen bereitgestellter Informationen vorzunehmen und übernimmt hierfür keine Garantie oder Haftung. Marosa bietet keine eigenständige steuerliche Unterstützung oder Recherche, insbesondere nicht hinsichtlich gesetzlicher Änderungen oder geänderter Mitteilungen der zuständigen Steuerbehörden. Marosa ist nicht verpflichtet, Leistungen über die im jeweiligen Bestelldokument aufgeführten hinaus zu erbringen, insbesondere keine Überprüfung der Steuerdaten oder Steuersätze.

2.3.5. Die Dienstleistung ist ausschließlich für den Verkauf von Waren mit regulärer Besteuerung verfügbar. Dies betrifft Geschäfte, bei denen der Abnehmer die Leistung ausschließlich in Geld bezahlt und diese Zahlung vollständig steuerpflichtig ist. Die Dienstleistungen werden daher zum Beispiel nicht für Umsätze angeboten, die dem Margenbesteuerungsverfahren gemäß § 25a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unterliegen.

2.3.6. Marosa wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Verfügbarkeit der Dienstleistungen und der Plattform für den Kunden aufrechtzuerhalten, garantiert jedoch keine 100%ige Verfügbarkeit. Der Kunde hat Zugriff auf die Kommunikationskanäle von Marosa, einschließlich E-Mail und Telefon. Marosa verpflichtet sich, auf Anfragen und Anliegen des Kunden bezüglich der Plattform innerhalb von 5 Werktagen zu reagieren. Marosa bemüht sich, etwaige Fehler oder Probleme der Plattform möglichst zeitnah zu identifizieren und zu beheben, um die Leistung und Zuverlässigkeit der Plattform sicherzustellen. Der Kunde wird im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informiert, die die Verfügbarkeit der Plattform vorübergehend beeinträchtigen könnten. Marosa ist bestrebt, Wartungsarbeiten vorzugsweise außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchzuführen, um die Beeinträchtigung der Arbeitsabläufe des Kunden möglichst gering zu halten.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

 

3.1. Bereitstellung von Daten und Informationen. Der Kunde stellt Marosa alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Steuerdaten und sonstigen Informationen im von Marosa vorgegebenen Format und innerhalb der von Marosa oder im Steuerkalender angegebenen Fristen zur Verfügung. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit aller an Marosa übermittelten Daten und Informationen.

3.2. Freigabe von Einreichungen. Gegebenenfalls überprüft und genehmigt der Kunde alle von Marosa erstellten Standarderklärungen für indirekte Steuern, Nicht-Standard-Erklärungen für indirekte Steuern oder sonstige Einreichungen innerhalb der im Steuerkalender angegebenen Einreichungsfreigabefrist oder wie von Marosa mitgeteilt, mindestens jedoch zwei (2) Arbeitstage vor der jeweiligen gesetzlichen Frist. Wenn der Kunde bis zur Einreichungsfreigabefrist kein schriftliches Feedback oder keinen Widerspruch zum Entwurf einreicht, wird Marosa das Dokument nicht einreichen oder übermitteln, es sei denn, der Kunde hat Marosa ausdrücklich schriftlich dazu bevollmächtigt, die Einreichungen ohne Prüfung und Genehmigung durch den Kunden vorzunehmen. Marosa übernimmt in keinem Fall eine Haftung für versäumte Einreichungsfristen oder für an die Steuerbehörden übermittelte, nicht geprüfte Einreichungen, wenn der Kunde die Entwürfe nicht bis zur Einreichungsfreigabefrist geprüft und genehmigt hat. Darüber hinaus ist Marosa berechtigt, dem Kunden sämtliche von Marosa für den Kunden erstellten und zur Prüfung eingereichten Standarderklärungen für indirekte Steuern oder andere Einreichungen in Rechnung zu stellen, auch wenn die jeweiligen Unterlagen aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht bei den Steuerbehörden eingereicht wurden. Marosa erinnert den Kunden bei jeder Vorlage eines Entwurfs an die Einreichungsfreigabefrist und die Folgen einer Nichtreaktion. Falls der Kunde aufgrund höherer Gewalt oder technischer Probleme außerhalb seines Einflussbereichs an der Reaktion gehindert ist, hat er Marosa so bald wie vernünftigerweise möglich zu informieren und die Parteien verständigen sich auf eine angemessene Fristverlängerung.

3.3. Einhaltung und Zusammenarbeit. Der Kunde hat: (i) die korrekte steuerliche Behandlung seiner Rechnungen und Aktivitäten sicherzustellen; (ii) die korrekte Umsatzsteuerstatusbestimmung in jeder relevanten Gerichtsbarkeit zu gewährleisten, zum Beispiel in Bezug auf Betriebsstätten; (iii) alle dem geltenden Recht gemäß erforderlichen Unterlagen für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist zu führen und (iv) Marosa einen Überblick über seine für die Einhaltung der Umsatzsteuer relevanten Aktivitäten sowie bei Bedarf Kopien aller umsatzsteuerrelevanten Korrespondenz mit seinem Steuerberater zur Verfügung zu stellen.

3.4. Steuerzahlungen. Der Kunde ist verantwortlich für die fristgerechte Zahlung der Verbindlichkeiten, die mit den Standard- und Nicht-Standard-Erklärungen für indirekte Steuern verbunden sind, an die zuständigen Behörden.

3.5. Zugriff und Vollmachten. Der Kunde gewährleistet Marosa alle notwendigen Zugriffe auf seine Systeme, Konten und Unterlagen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich gegebenenfalls des Zugriffs auf seine Konten in den jeweiligen Onlineshop-Systemen oder Online-Marktplätzen. Der Kunde erteilt alle erforderlichen Vollmachten oder sonstigen Genehmigungen für jede einreichende Einheit in der von Marosa geforderten Form und soweit dies zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung erforderlich ist. Nach Beendigung der Dienstleistungserbringung durch Marosa und bei keinem offenen Saldo wird Marosa die Nutzung jeglicher vom Kunden erteilten Vollmacht einstellen.

3.6. Vertraulichkeit und Sicherheit. Der Kunde behandelt alle Zugangsdaten und Zugriffsinformationen für die Plattform vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter. Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff auf seine Zugangsdaten und/oder sein Konto informiert der Kunde Marosa unverzüglich.

3.7. Datensicherung. Der Kunde erkennt an, dass Marosa kein Anbieter von Datensicherungsdiensten ist. Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung aller an Marosa übermittelten Kundendaten in angemessenen Abständen entsprechend der Bedeutung der Daten.

3.8. Datenqualität und Rechtzeitigkeit. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass alle an Marosa übermittelten Steuerdaten und sonstigen Informationen vollständig, korrekt und fristgerecht bereitgestellt werden. Der Kunde stellt auf Anfrage von Marosa fehlende Daten oder Genehmigungen unverzüglich zur Verfügung. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtzeitige und vertragsgemäße Erbringung dieser Zusammenarbeit. Marosa haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Daten oder Genehmigungen entstehen (zum Beispiel aufgrund eines Versäumnisses, relevante Schnittstellen zu Onlineshop-Systemen oder Online-Marktplätzen zu aktualisieren oder aufgrund der Nichtbeachtung bestimmter von Marosa bereitgestellter Dokumentationsrichtlinien). Dies berührt nicht die Haftung von Marosa (wie in Abschnitt 11 beschränkt) für Fälle, in denen Marosa aus Gründen, die Marosa zuzuschreiben sind, empfangene Informationen nicht weiterleitet, falsch weiterleitet oder die Benachrichtigung des Kunden über fehlende Daten oder genehmigungspflichtige Datensätze so verzögert, dass selbst bei ordnungsgemäßem Verhalten des Kunden eine Verzögerung bei der Einreichung der Umsatzsteuererklärung unvermeidbar ist.

3.9. Technische Kompatibilität. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Bereitstellung, Wartung und ordnungsgemäße Funktion aller Hardware, Software, Netzwerkinfrastruktur und Internetverbindungen, die zum Zugriff auf die Dienstleistungen und auf die Plattform erforderlich sind. Der Kunde stellt sicher, dass seine technische Umgebung mit den von Marosa angegebenen Anforderungen kompatibel und ausreichend ist, um die sichere und effiziente Nutzung der Dienstleistungen zu gewährleisten. Marosa haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistungen, die auf Defizite oder Inkompatibilitäten in der technischen Umgebung des Kunden zurückzuführen sind.

3.10. Einhaltung von Gesetzen und zulässige Nutzung. Der Kunde nutzt die Dienstleistungen und die Plattform ausschließlich in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und dem geltenden Recht. Der Kunde darf die Dienstleistungen nicht für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise nutzen, die die Dienstleistungen beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen oder die Nutzung und den Genuss der Dienstleistungen durch Dritte stören könnte. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass seine Nutzung der Dienstleistungen allen geltenden Vorschriften für Finanzdienstleistungen und Datenschutz und anderen relevanten gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften entspricht.

3.11. Verbotene Aktivitäten und Sicherheitsverpflichtungen. Dem Kunden ist ausdrücklich untersagt:

3.11.1. Unbefugten Zugang zur Plattform, zu den Dienstleistungen, anderen Konten, Computersystemen oder Netzwerken, die mit den Dienstleistungen verbunden sind, zu erlangen, einschließlich durch Hacken, Passwortermittlung oder andere Mittel;

3.11.2. Die Dienstleistungen zur Unterstützung von Aktivitäten direkt oder indirekt im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder anderen Finanzverbrechen zu nutzen;

3.11.3. Über die Plattform oder deren Schnittstellen Viren, Malware oder Inhalte zu übertragen, die die Rechte Dritter (einschließlich Urheber- und Persönlichkeitsrechte) verletzen oder die Plattform anderweitig für Zwecke zu missbrauchen, die nicht im Einklang mit der Vereinbarung stehen;

3.11.4. Personenbezogene Daten bereitzustellen, die für die Abrechnung oder die Dienstleistungserbringung nicht erforderlich sind, oder Inhalte, die rechtswidrig sind oder die Rechte Dritter verletzen;

3.11.5. Die Dienstleistungen in einer Weise zu nutzen, die den Ruf von Marosa schädigen oder gegen die Vereinbarung verstoßen könnte.

3.12. Kündigung oder Einschränkung der Dienstleistungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass nur relevante Kundendaten an Marosa übermittelt werden, und Marosa unverzüglich über jeden vermuteten unbefugten Zugriff oder Sicherheitsvorfall zu informieren. Marosa behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überwachen und den Zugang des Kunden zu den Dienstleistungen bei Verstoß gegen diese Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung einzuschränken oder zu beenden.

4. Gebühren

 

4.1. Dienstleistungsgebühren. Der Kunde zahlt alle Dienstleistungsgebühren und Auslagen für die jeweilige Dienstleistung, die in jedem Bestelldokument oder sonst gemäß der Vereinbarung angegeben sind.

4.2. Geplante Zahlungen. Sofern der Kunde gemäß einem Bestelldokument verpflichtet ist, geplante Abonnementgebühren oder andere geplante Zahlungen für die Dienstleistungen zu leisten, werden diese Zahlungen automatisch am geplanten Zahlungstag von der vom Kunden angegebenen Karte abgebucht.

4.3. Zusätzliche Zahlungen. Alle zusätzlichen Beträge und Zahlungen, die gemäß einem Bestelldokument geschuldet werden und nicht zu den geplanten Zahlungen gehören, sind gegen Rechnung zahlbar. Der Kunde erhält eine Rechnung über die zusätzlichen Zahlungen und Auslagen gemäß dem Bestelldokument. Der Kunde hat diese Rechnungen innerhalb von 15 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

4.4. Zahlungsbedingungen. Sofern in der Vereinbarung oder im jeweiligen Bestelldokument nicht anders angegeben: (i) sind die Beträge in der im Bestelldokument angegebenen Währung angegeben und zu zahlen und (ii) sind Zahlungsansprüche unwiderruflich und bereits gezahlte Gebühren und Auslagen werden nicht erstattet. Zur Klarstellung: Jegliche periodisch (jährlich oder monatlich) gezahlten Abonnementgebühren sowie sonstige vom Kunden gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Dienstleistungen sind nicht erstattungsfähig.

4.5. Umsatzsteuer und andere Steuern. Die dem Kunden in Rechnung gestellten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die zusätzlich ausgewiesen und berechnet wird, soweit dem geltenden Recht gemäß erforderlich. Wenn unter dieser Vereinbarung eine steuerpflichtige Lieferung für umsatzsteuerliche Zwecke erfolgt, zahlt der Kunde Marosa mit Erhalt einer gültigen Umsatzsteuerrechnung die zusätzlich für die Dienstleistungen anfallende Umsatzsteuer gleichzeitig mit der Fälligkeit der Zahlung der Dienstleistungen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Zahlung aller anderen Steuern, Gebühren, Abgaben oder ähnlicher behördlicher Erhebungen jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwert-, Verkaufs-, Nutzungs- und Quellensteuern), die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen erhoben wurden.

4.6. Zahlungsfrist und Zahlungsverzug. Rechnungen für andere als die im Rahmen der Vereinbarung vorgesehenen geplanten Zahlungen sind vom Kunden innerhalb von 15 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung zu begleichen. Bei Zahlungen, die später als am 60. Tag nach Rechnungsdatum eingehen, wird ein Verzugszins berechnet.

4.7. Preisänderungen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, behält sich Marosa das Recht vor, die in dieser Vereinbarung festgelegten Preise für die Dienstleistungen jährlich zu überprüfen und anzupassen, um Änderungen des Verbraucherpreisindex (VPI) zu berücksichtigen, wie vom Statistischen Bundesamt oder einer anderen offiziellen deutschen Stelle veröffentlicht. Eine solche Anpassung erfolgt in Übereinstimmung mit den §§ 305 ff. und 307 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und stellt sicher, dass die Anpassung für den Kunden angemessen und transparent ist. Der Kunde erkennt an, dass folgende Fälle nicht als Preiserhöhungen im Sinne dieser Klausel gelten: (i) zusätzliche Gebühren für Upgrades oder zusätzliche vom Kunden bestellte Dienstleistungen; (ii) Gebühren für Nutzung, die die vereinbarte Nutzungsebene des Kunden überschreitet und (iii) das Auslaufen von Rabatten oder Anreizprogrammen, auf die der Kunde zuvor Anspruch hatte.

4.8. Zusätzliche Dienstleistungen und Gebühren. Für jede zusätzliche Dienstleistung, die der Kunde im Rahmen eines Bestelldokuments erwirbt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede Registrierung oder Abmeldung einer einreichenden Einheit, Einreichung von Nicht-Standard-Erklärungen für indirekte Steuern, länderspezifische Unterstützungsaufgaben oder Einreichungen, EORI- oder VIES-Registrierungen, Umsatzsteuerstundungsanträge sowie Bereitstellung zusätzlicher Informationen oder Zertifikate, die von bestimmten Ländern verlangt werden), zahlt der Kunde die im jeweiligen Bestelldokument angegebene Gebühr.

4.9. Auslagen. Der Kunde ist verantwortlich für sämtliche Auslagen, die Marosa bei der Erbringung der Dienstleistungen entstehen, vorausgesetzt, diese Auslagen stehen in direktem Zusammenhang mit den in dieser Vereinbarung beschriebenen Dienstleistungen. Alle Auslagen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

4.10. Zusätzliche Gebühren für fehlerhafte oder unvollständige Daten. Falls vom Kunden fehlerhafte oder unvollständige Daten übermittelt werden oder weitere Anweisungen eingehen, die die Erstellung eines neuen Formulars mit zusätzlichen oder korrigierten Informationen erforderlich machen, berechnet Marosa eine zusätzliche Gebühr in Höhe der Standardgebühr, die für die betreffende Erklärung vereinbart wurde.

4.11. Übermäßiger Aufwand für die Vorbereitung; Datenumwandlung. Sollte der Kunde es versäumen, zeitnah genaue und vollständige Einreichungsinformationen oder Steuerdaten (einschließlich zusätzlich von Marosa angeforderter Informationen zur Klärung der Einreichungsinformationen oder Steuerdaten) bereitzustellen, keine Umsatzsteuerraten vorlegen, die Marosas Mindestanforderungen an Transaktionsdaten für die Dienstleistung erfüllen, oder sonstigen Pflichten aus diesen Bedingungen nicht nachkommen, oder eine Änderung des Standardprozesses für die betreffende Dienstleistung benötigen, kann Marosa die dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen auf Stundenbasis (in 0,25-Stunden-Schritten) zum im Bestelldokument angegebenen Stundensatz berechnen.

5. Nutzung der Plattform

 

5.1. Nutzungsrecht. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen für die verwaltete Einhaltung von Vorschriften für indirekte Steuern möglicherweise in Verbindung mit der von Marosa entwickelten und im Eigentum von Marosa stehenden Plattform bereitgestellt werden. Marosa gewährt dem Kunden hiermit ein eingeschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, auf die Plattform ausschließlich zum Zweck des Empfangs der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung und für die Dauer der Vereinbarung zuzugreifen und diese zu nutzen.

5.2. Einschränkungen. Dem Kunden ist ausdrücklich untersagt:

5.2.1. Die Plattform für andere als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubten Zwecke zu nutzen;

5.2.2. Die Plattform zu vervielfältigen, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vertreiben, zu verkaufen, zu vermieten, unterzulizenzieren oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen;

5.2.3. Den Quellcode oder die zugrunde liegende Struktur der Plattform rückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu demontieren oder anderweitig abzuleiten, es sei denn, dies ist nach dem geltenden Recht ausdrücklich erlaubt.

5.2.4. Urheberrechtshinweise oder andere Eigentumsvermerke auf der Plattform zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen.

5.3. Eigentum. Alle Rechte, Titel und Interessen an und bezüglich der Plattform, einschließlich sämtlicher Rechte an geistigem Eigentum, verbleiben bei Marosa. Dem Kunden werden keinerlei Rechte eingeräumt, außer denjenigen, die in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegt sind.

5.4. Aussetzung oder Beendigung des Zugangs. Marosa behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zur Plattform im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung oder bei Missbrauch der Plattform auszusetzen oder zu beenden, unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe, die Marosa zur Verfügung stehen.

6. Rechtsnatur der Dienstleistungen

 

Sofern im jeweiligen Bestelldokument nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird das Vertragsverhältnis zwischen Marosa und dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eingeordnet. Dementsprechend verpflichtet sich Marosa, die vereinbarten Tätigkeiten mit der gebotenen Sorgfalt auszuführen, übernimmt jedoch keine Gewähr für das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

7. Voraussetzungen – Unternehmerstatus

 

Marosa erbringt die Dienstleistungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Sollte entgegen dieser Absicht versehentlich ein Vertrag mit einem Verbraucher (im Sinne des § 13 BGB) zustande kommen, ist Marosa berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Verbraucher zu widerrufen oder zu kündigen. In einem solchen Fall erstattet Marosa etwaige Zahlungen, die für noch nicht erbrachte Dienstleistungen erhalten wurden, sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist. Weitergehende Ansprüche des Verbrauchers sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

8. Datenverarbeitung und Datenschutz

 

8.1.  Marosa und der Kunde schließen eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung („DPA“) gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Abschluss einer solchen Vereinbarung ist die Voraussetzung für die Erbringung der Dienstleistungen durch Marosa.

8.2. Marosa verarbeitet personenbezogene Daten streng nach den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie gemäß der zwischen Marosa und dem Kunden geschlossenen DPA. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

8.3. Marosa ist berechtigt, alle vom Kunden bereitgestellten Daten, einschließlich personenbezogener Daten, zu anonymisieren und diese anonymisierten Daten insbesondere zur Erstellung von Statistiken und Auswertungen bezüglich der Nutzung der Dienstleistungen von Marosa zu verarbeiten.

9. Schadloshaltung

 

Der Kunde stellt Marosa von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten, insbesondere üblicher Anwaltsgebühren) frei, die Marosa infolge von Drittansprüchen entstehen, die aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung der Pflichten des Kunden aus dieser Vereinbarung geltend gemacht werden.

10. Laufzeit, Kündigung

 

10.1. Sofern im Bestelldokument oder in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich eine Befristung vorgesehen ist, wird diese Vereinbarung auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von mindestens 90 Kalendertagen schriftlich ordentlich gekündigt werden.

10.2. Sofern im Bestelldokument oder in der Leistungsbeschreibung einer befristeten Leistung nichts anderes geregelt ist, verlängert sich die Vereinbarung nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch um Zeiträume gleicher Dauer, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von mindestens 90 Tagen zum jeweiligen Verlängerungstermin schriftlich kündigt und damit der Verlängerung widerspricht. Eine ordentliche Kündigung der Vereinbarung während der Befristung ist ansonsten ausgeschlossen.

10.3. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (außerordentliche Kündigung) gemäß dem geltenden Recht kündigen. Ein wichtiger Grund für Marosa liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Setzen einer angemessenen Frist mit der Zahlung in Rückstand bleibt oder wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus Abschnitt 3 oder andere wesentliche Verpflichtungen aus der Vereinbarung verletzt.

10.4. Kündigungen müssen in einer schriftlich reproduzierbaren Form erfolgen (E-Mail genügt).

10.5. Zahlungen oder sonstige Verpflichtungen, die vor Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung fällig werden, bleiben auch nach Vertragsende fällig.

10.6. Bei Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung löscht Marosa das Kundenkonto und alle Kundendaten, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder anderweitige rechtliche Gründe zur Aufbewahrung bestehen. In solchen Fällen werden die Kundendaten bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert und erst danach gelöscht.

11. Gewährleistung und Haftung

 

11.1. Wenn der Kunde hinsichtlich eines Teils der Leistung berechtigt ist, gesetzliche Gewährleistungsansprüche geltend zu machen (insbesondere, wenn die Leistung nicht als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB einzuordnen ist), ist Marosa berechtigt, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten den Mangel zu beheben oder die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist erneut zu erbringen.

11.2. Der Kunde muss etwaige Fehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung, melden und so detailliert beschreiben, dass Marosa diese analysieren, reproduzieren und beheben kann.

11.3. Sollte die Nachbesserung endgültig scheitern, ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen, das Entgelt zu mindern oder Schadenersatz gemäß diesem Abschnitt 11 zu verlangen. Weitere Ansprüche, insbesondere ein Selbstvornahmerecht, sind ausgeschlossen, soweit laut geltendem Recht zulässig.

11.4. Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich im Hinblick auf die Haftung:

11.4.1. Marosa übernimmt unbeschränkte Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für ausdrücklich als solche bezeichneten Garantieverletzungen gemäß dem Produkthaftungsgesetz sowie für sonstige Schäden, für die eine Haftung nach geltendem Recht nicht begrenzt werden kann.

11.4.2. In allen anderen Fällen, die nicht unter Abschnitt 11.4.1 fallen, ist die Haftung von Marosa auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) beschränkt. Diese sind Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde im Allgemeinen vertrauen darf. In solchen Fällen ist die Haftung von Marosa auf typische und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbare Schäden begrenzt. Zudem darf die Gesamthaftung von Marosa für Schäden aus dieser Vereinbarung die insgesamt vom Kunden innerhalb der zwölf (12) Monate vor dem Schadensereignis an Marosa gezahlten Nettovergütungen nicht überschreiten.

11.4.3. Falls Marosa berechtigterweise für den Verlust der Kundendaten haftet, ist diese Haftung auf die Kosten der Wiederherstellung der Kundendaten beschränkt, die angefallen wären, wenn der Kunde seine Datensicherungsverpflichtungen gemäß Abschnitt 3.7 vollständig nachgekommen wäre.

11.4.4. Marosa haftet nicht für Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden (wie Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Krieg, allgemeine Störungen in der Telekommunikation usw.) oder durch Umstände im Einflussbereich des Kunden (wie das nicht rechtzeitige Bereitstellen der erforderlichen Mitwirkung oder Verzögerungen, die durch Dritte verursacht werden). Solche Ereignisse und Umstände berechtigen Marosa, die betroffenen Dienstleistungen für die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit zu verschieben. Marosa informiert den Kunden über solche Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistungen, es sei denn, die Mitteilung über die Verzögerung der Erbringung der Dienstleistungen selbst wird durch die in diesem Abschnitt beschriebenen Gründe verhindert.

11.4.5. Diese Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für verbundene Unternehmen, Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer und andere Erfüllungsgehilfen und Assistenten von Marosa.

12. Haftungsausschluss für stillschweigende Garantien

 

Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders bestimmt, werden die Dienstleistungen und die Plattform ohne Mängelgewähr und gemäß Verfügbarkeit erbracht. Marosa übernimmt keinerlei Garantien jeglicher Art, weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich noch anderweitig, und schließt ausdrücklich alle stillschweigenden Garantien im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder der Plattform aus, einschließlich der stillschweigenden Garantien zu Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, soweit dies nach dem geltenden Recht zulässig ist.

13. Sonstiges

 

13.1. Änderungen der Bedingungen. Marosa behält sich das Recht vor, diese Bedingungen und etwaige dienstleistungsspezifische Zusatzbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu aktualisieren. Solche Änderungen treten in Kraft, (i) sobald Marosa den Kunden per E-Mail oder über die Plattform darüber informiert hat und (ii) dem Kunden die aktualisierten Bedingungen zugänglich gemacht wurden, zum Beispiel durch Veröffentlichung auf der Website von Marosa oder innerhalb der Plattform. Die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden nach solcher Mitteilung sowie die Verfügbarkeit der geänderten Bedingungen gelten als Zustimmung zu den Änderungen. Sollte der Kunde mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden sein, muss er die Nutzung der Dienstleistungen einstellen, bevor die Änderungen wirksam werden. Marosa kündigt wesentliche Änderungen rechtzeitig an, es sei denn, gesetzliche Vorgaben oder Gründe bezüglich Sicherheit, Einhaltung oder Betrieb erfordern sofortige Änderungen.

13.2. Sprache. Diese Vereinbarung ist in englischer und deutscher Sprache abgefasst. Im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung der Vereinbarung (einschließlich etwaiger Bestelldokumente und dienstleistungsspezifischer Zusatzbedingungen) hat die englische Fassung Vorrang.

13.3. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die die Absicht der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am nächsten kommt.

13.4. Antikorruptionsgesetze. Jede Partei verpflichtet sich, jederzeit sämtliche geltenden Antikorruptionsgesetze einzuhalten, einschließlich, soweit anwendbar, des UK Bribery Act 2010.

13.5. Beziehung der Parteien; keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungsleistungen. Diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, kein Joint Venture, keine Vertretung und kein Treuhandverhältnis zwischen den Parteien. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Marosa keine Steuerberatungsdienstleistungen, Prüfungsdienstleistungen, Rechtsberatung, einschließlich rechtlicher oder steuerlicher Fachmeinungen, oder Managementberatung erbringt. Der Kunde ist für seine eigenen Steuerregelungen und steuerlichen Meldungen verantwortlich. Ebenso obliegt dem Kunden die eigenständige Durchführung der erforderlichen Sorgfaltspflichten und die Inanspruchnahme unabhängiger qualifizierter Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsfachleute.

13.6. Drittanbieter-Anwendungen. Marosa übernimmt keine Verantwortung und unterstützt in keiner Weise Drittanbieter-Anwendungen oder Websites, die mit Marosas Plattform oder Dienstleistungen verlinkt sind.

13.7. Öffentlichkeit. Marosa ist berechtigt, den Namen und das Firmenlogo des Kunden als Referenzkunde auf der Unternehmenswebsite von Marosa zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck gewährt der Kunde Marosa ein eingeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an seinem Firmenlogo sowie an den damit verbundenen Urheber- und Markenrechten für ausschließlich diesen Zweck. Dieses Recht endet automatisch mit Beendigung der Vereinbarung.

13.8. Andere Technologien oder Dienstleistungen; keine Unterstützung bei Prüfungen. Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass er nicht auf zukünftige Verfügbarkeit von Dienstleistungsangeboten, Technologien oder zusätzlichen, erweiterten oder aktualisierten Funktionen vertraut hat und dass die Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich im Bestelldokument anders angegeben, keine Unterstützung bei Prüfungen enthalten.

13.9. Anwendbares Recht; Gerichtsstand. Der zwischen Marosa und dem Kunden geschlossene Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Parteien vereinbaren, dass die Gerichte der Stadt München, Deutschland, ausschließlich zuständig sind (sofern ein Landgericht zuständig ist: Landgericht München I). Soweit zum Zeitpunkt der Einleitung eines Gerichtsverfahrens nach deutschem Recht zulässig, vereinbaren die Parteien Englisch als Verfahrenssprache.

13.10. Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich Erdbeben, Sturm oder anderer höherer Gewalt; Arbeitskämpfe; Ausfälle von Elektrizität, Telekommunikation oder anderer Versorgung; Embargos; Unruhen, Regierungshandlungen; Terrorakten oder Krieg. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt unter diesem Abschnitt 13.9 (höhere Gewalt) beruft, muss (i) die andere Partei unverzüglich über solche Umstände informieren, (ii) angemessene Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung der Umstände ergreifen und (iii) die Leistungserbringung nach Wegfall der Umstände unverzüglich wieder aufnehmen. Dauert die Störung länger als 30 Tage, kann jede Partei die betroffene Dienstleistung nach eigenem Ermessen kündigen. Eine solche Kündigung führt zu keiner Haftung, außer dass Marosa im Falle einer Kündigung durch den Kunden aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt dem Kunden den anteiligen bereits für die Dienstleistung gezahlten Betrag für den ungenutzten Zeitraum der gekündigten Dienstleistung erstattet (ohne Berücksichtigung von Aktivierungsgebühren oder sonstigen einmaligen Gebühren). Wenn der Kunde die Dienstleistung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht nutzen konnte, bemisst sich die ungenutzte Zeit ab dem letzten Tag, an dem der Kunde die Dienstleistung nutzen konnte.

13.11. Gesamtvereinbarung. Die Vereinbarung, zusammen mit allen Bestelldokumenten und etwaigen anwendbaren dienstleistungsspezifischen Zusatzbedingungen und Richtlinien, stellt die Gesamtvereinbarung und das Verständnis zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Mitteilungen, Darstellungen, Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die von beiden Parteien unterzeichnet ist; eine E-Mail genügt, sofern nicht anders im Vertrag oder laut geltendem Recht vorgeschrieben. Die vom Kunden beim Kauf verwendeten Standardbedingungen oder die Anbietermanagementbedingungen (einschließlich Bestellbedingungen oder Click-Through-Bedingungen) sind gegebenenfalls für diese Vereinbarung nicht anwendbar.

13.12. Rangfolge. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, gilt bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und anderen Dokumenten der Vereinbarung die folgende Rangfolge: (i) ergänzende Vereinbarungen zwischen den Parteien, (ii) das Bestelldokument, (iii) die dienstleistungsspezifischen Zusatzbedingungen, soweit anwendbar, und (iv) diese Bedingungen.

13.13. Abwerbeverbot. Für die Dauer dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach deren Beendigung darf keine Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei direkt oder indirekt aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter oder Beschäftige der anderen Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen, mit denen sie im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung direkten Kontakt hatten, abwerben oder zur Beschäftigung oder Beauftragung bewegen. Diese Beschränkung gilt nicht für allgemeine Personalwerbemaßnahmen, die nicht speziell auf die Mitarbeiter der anderen Partei abzielen (z. B. öffentliche Stellenanzeigen). Die Parteien erkennen an, dass diese Beschränkung ausschließlich dem Schutz berechtigter Geschäftsinteressen dient, in ihrem Umfang und in ihrer Dauer angemessen ist und kein generelles Beschäftigungs- oder Anstellungsverbot darstellt. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung bleibt die vorstehende Regelung für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung dieser Vereinbarung wirksam. Sollte eine Bestimmung dieser Klausel nach geltendem Recht unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, gilt sie als in dem zur Geltung zu bringenden Mindestumfang abgeändert und bleibt damit wirksam und durchsetzbar.

13.14. Abtretung. Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, außer Marosa darf diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion oder dem Verkauf wesentlicher Teile ihrer Vermögenswerte abtreten.

13.15. Verzicht. Das Unterlassen der Durchsetzung eines Rechts oder einer Bestimmung aus dieser Vereinbarung durch eine Partei stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar.

13.16. Nachfolger und Abtretungsempfänger. Diese Vereinbarung ist verbindlich für die Parteien sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger und kommt ihnen zugute.

14. Nachträge: Für weitere Informationen zu unserer Vereinbarung zur Datenverarbeitung und unserer Richtlinie zur akzeptablen Nutzung verweisen wir auf die untenstehenden Links: